Allgemeine bedingungen

Artikel 1: Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, Buchungen und Verträge bezüglich aller Ferienwohnungen, die von Buitenleven Vakanties B.V. vermietet werden.
  2. Das Folgende wird in diesen Allgemeinen Bedingungen definiert:
    1. Vermieter: Buitenleven Vakanties B.V.
    2. Mieter: Die Person, die eine Vereinbarung mit Buitenleven Vakanties B.V. in Bezug auf die Miete/Verwendung von einer Ferienwohnung abschließt.
    3. Gäste: der Mieter und die vom Mieter angegebenen Personen, die das vom Mieter gemietete Ferienhaus benutzen (werden).
    4. Besucher:Menschen, die das Haus mit Zustimmung des Mieters besuchen, aber nicht dort übernachten.
  3. Die Buchungsdaten des Kunden werden für die Durchführung des Vertrags eingesetzt, aber können auch zu Marketingzwecken für Buitenleven Vakanties B.V., Naturmonumente, Forstamt und die 12Landschappen genutzt werden.
  4. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  5. Buitenleven Vakanties B.V. behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Hiermit werden die Rechte und Ansprüche des Kunden auf angemessene Weise berücksichtigt.

Artikel 2: Rechte und Pflichten Vermieter

  1. Vermieter ist nur nach Erhalt der Anzahlung an den Mietvertrag gebunden.
  2. Vermieter verpflichtet sich dazu, dem Mieter das Ferienhaus zum vereinbarten Zeitpunkt in einem sauberen und guten Zustand zur Verfügung zu stellen.
  3. Vermieter darf das Ferienhaus zu jeder angemessenen Zeit besichtigen.
  4. Vermieter haftet nicht für: Schäden oder Verletzungen, die infolge des Aufenthalts auf seinem Grundstück oder aufgrund der Nutzung der vorhandenen Einrichtungen entstanden sind; Schadensersatzansprüche, die sich aus Störungen, verursacht durch Dritte, ergeben; mündlich oder per Telefon mitgeteilte Erklärungen; Deaktivierte oder kaputte Einrichtungen. All dies unvermindert der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung der Besitztümer des Mieters.
  6. Vermieter hat das Recht, die Buchung ohne Mahnung oder richterliche Intervention aufzulösen;
    1. Falls der Vermieter zu Beginn der Mietperiode nicht den vollen Mietpreis erhalten hat.
    2. Falls der Mieter nicht seinen Verpflichtungen, wie in diesen Bedingungen festgelegt, nachgekommen ist.

Artikel 3: Rechte und Pflichten des Mieters

  1. Ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter ist zum Zeitpunkt zustande gekommen, in dem Vermieter Mieter die Buchung bestätigt hat
  2. Mieter wird unterstellt, das Mietobjekt mit darin vorhandenem Inventar ohne Schaden in Empfang genommen zu haben, es sei denn, er hat am Anreisetag bei Vermieter eine Reklamation eingereicht.
  3. Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritte zur Nutzung übergeben, weder noch mehr Personen darin übernachten lassen, als bei der Buchung vereinbart, es sei denn mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters.
  4. Mieter wird die Mietsache ausschließlich als Ferienunterkunft nutzen und insbesondere darin kein Unternehmen betreiben.
  5. Mieter wird die Wohnung auf ordentliche und saubere Art und Weise bewohnen, wobei er sich verpflichtet, sofort alle entstandenen Schäden am Ferienhaus zu melden und zu vergüten. Dies gilt auch für den Verlust von Teilen des Mietobjekts, die Einrichtung oder den Hausrat.
  6. Mieter sorgt dafür, dass keine Störung der empfindlichen Natur verursacht wird. Das bedeutet: Keine Dekoration oder (Party) Zelte ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters aufgestellt – Soundanlagen nicht aus mehr als 20 Meter vom Haus aus wahrnehmbar sind - Besuche während des Tages und am Abend nicht zu einer doppelten Besetzung führen darf.
  7. Mieter wird dafür sorgen, dass die Wohnung aufgeräumt und ‚besenrein’ übergeben wird (Geschirr in der Spülmaschine oder im Schrank aufgeräumt; Möbel an ihren ursprünglichen Plätzen; Boden besenrein; Müllsack in Abfallbehälter). Unterlässt er dies, erhält Mieter diesbezüglich innerhalb einer Woche eine Mitteilung. Die tatsächlichen zusätzlichen Kosten für das Aufräumen und Reinigen und die Verwaltungskosten werden dann in Rechnung gestellt, mit einem Mindestbetrag von € 50.
  8. Mieter darf dort, wo es erlaubt ist, maximal zwei Haustiere mitnehmen. Mieter muss dies bei der Buchung mitteilen. In Bezug auf die zusätzlichen Kosten für die Reinigung berechnet der Vermieter eine Gebühr pro Buchung (siehe Vermietungsübersicht). Mieter ist es nicht erlaubt, die Möbel (Sofa, Betten und solche) als Schlafplatz für sein Haustier zu nutzen. Hunde müssen auf dem Grundstück an der Leine gehalten werden, es sei denn, es ist ausdrücklich anders am Standort angegeben.
  9. Mieter darf mit dem Auto oder Motorrad über Grundstücke fahren, die für motorisierten Verkehr vorgesehen sind, wenn diese in der Wegbeschreibung zur und von der Ferienwohnung inbegriffen sind. Für das Übrige gelten die angezeigten Ge- und Verbote. Wenn mehr Autos als erlaubt durch die den abgeschlossenen Bereich fahren müssen, muss dies vorher vereinbart werden.
  10. Mieter sorgt dafür, dass die Hausregeln, die in der Wohnung sichtbar angezeigt werden, eingehalten werden.
  11. Mieter sorgt dafür, dass alle Pflichten, die sich aus der Buchung und dem Aufenthalt ergeben, sowohl durch den Mieter, als auch durch andere Gäste, wie möglicher Besuch, eingehalten werden. Mieter haftet somit für verursachte Schäden und Störungen.
  12. Mieter kann die Wohnung am Anreisetag nach 16.00 Uhr beziehen und wird die Wohnung Abreisetag vor 10.00 Uhr verlassen. Bei Abreise zu einem späteren Zeitpunkt als im Aufenthaltsticket (Voucher) vereinbart, muss Mieter muss zusätzliche Mietkosten pro Tag bezahlen.

Artikel 4: Beschwerden

  1. Haben Sie während Ihres Aufenthalts Fragen und/oder Bemerkungen, dann wenden Sie sich bitte an Buitenleven Vakanties B.V. unter der Telefonnummer 088-2848365 oder über den Notruf (diese Telefonnummern stehen im Brief mit dem Zugangscode). Buitenleven Vakanties B.V. kann dann eine geeignete Lösung organisieren. Wenn Sie nicht mit den Leistungen von Buitenleven Vakanties B.V. zufrieden sind, können Sie Ihre Fragen und/oder Kommentare bis spätestens 14 Tage nach Abreise aus der Wohnung schriftlich bei Buitenleven Vakanties B.V. an Binnensingel 3, 7411 PL in Deventer einreichen.

Artikel 5: Zahlungsbedingungen

  1. Für Buchungen, wobei das Buchungsdatum mindestens 70 Tage vor dem Tag der Anreise liegt, gilt eine Anzahlung von 30% des Mietbetrags, zuzüglich Buchungsgebühr und, falls abgeschlossen, Reiserücktrittsversicherung. Dieser Betrag muss innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Buchung zustande gekommen ist, bezahlt werden. Der Restbetrag muss 28 Tage vor dem Tag der Anreise beglichen werden.
  1. Für Buchungen, wobei das Buchungsdatum mindestens zwischen 70 und 42 Tagen vor dem Tag der Anreise liegt, muss der volle Betrag innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Buchung zustande gekommen ist, beglichen werden.
  2. Für Buchungen, wobei das Buchungsdatum innerhalb von 42 Tagen vor dem Tag der Anreise liegt, ist der volle Betrag sofort fällig.
  3. Im Falle einer ausbleibenden Zahlung gemäß den vorigen Absätzen, kann Vermieter dem Mieter den Zugang zum Haus verweigern.

Artikel 6: Änderungsbedingungen

  1. Falls der Mieter zu einer bestehenden Buchung etwas hinzubuchen (zum Beispiel, ein Handtuchpaket) oder die Dauer des Aufenthalts verlängern möchte, wird der Vermieter dafür keine Änderungskosten in Rechnung stellen.
  2. Falls der Mieter, aus welchen Gründen auch immer, von einer bestehenden Buchung das Ferienhaus oder die Aufenthaltsdauer ändern möchte, berechnet der Vermieter dafür Änderungskosten. Diese Änderungskosten betragen:

-Bei Änderung mehr als zwei Monate vor dem Tag der Anreise:  1 x zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von EUR 30.- ;

-Bei Änderung zwischen zwei und einenm Monat vor dem Tag  der Anreise: 20% des ursprünglich vereinbarten Preises;

-Bei Änderung innerhalb eines Monats vor dem Tag der Anreise:  100% des ursprünglich vereinbarten Preises;

Artikel 7: Stornobedingungen

  1. Wenn der Mieter aus welchen Gründen auch immer zur Stornierung des abgeschlossenen Mietvertrags übergeht und nachdrücklich keinen Gebrauch von der Reiserücktrittsversicherung gemacht hat, ist er dem Vermieter Schadensersatz verschuldet. Dieser Schadensersatz beträgt: - Bei Stornierung von mehr als einem Monat vor dem Tag der Anreise: 30% des ursprünglich vereinbarten Preises; - Bei Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Tag der Anreise: 100% des ursprünglich vereinbarten Preises;
  2. Vermieter empfiehlt dem Mieter eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, mit der oben genannten Rücktrittskosten gezahlt werden, wenn die Stornierung aufgrund einer Reihe von unvorhergesehenen Ereignissen erfolgt. (Siehe  Bedingungen Reiserücktrittsversicherung).