Bedingungen Reiserücktrittsversicherung

Artikel 1: Allgemeines

  1. Wir empfehlen Ihnen, in Kombination mit Ihrer Buchung immer  eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Reiserücktrittsversicherung ist nur möglich, wenn Sie diese direkt mit der Buchung abschließen.
  2. Die Prämie beträgt 5 % der netto Mietsumme und ist inklusive Versicherungssteuer.

  3. Im Falle einer Stornierung aufgrund eines der unten genannten Ereignisse bietet die Versicherung Anspruch auf Rückerstattung des von Buitenleven Vakanties B.V. erhaltenen (Teil-) Betrags gemäß der Buchungsbestätigung, unter Abzug der Prämie der Reiserücktrittversicherung und der Verwaltungskosten.

  4. Die Reiserücktrittsversicherung ist gültig ab dem Buchungsdatum laut Buchungsbestätigung und endet am Tag der Abreise, entsprechend der Buchungsbestätigung.

  5. Die Abdeckung beginnt nach Eingang der Zahlung der Versicherungsprämie.

  6. Die Zahlung erfolgt für die gebuchten Tage, die infolge eines Umstandes unter Artikel 2.1 bis 2.6 nicht genutzt wurden. Die Zahlung erfolgt auf Grundlage des Mietpreises im Verhältnis der Anzahl der gebuchten, ungenutzten Tage, zur Gesamtzahl der gebuchten Tage.

Artikel 2: Stornierungsdeckung

Die Zahlung erfolgt für Stornierungskosten, die aufgrund eines ungewissen Ereignisses, wie unten genannt, entstehen:

  1. Tod, schwere Krankheit oder Unfall/Verletzung des Mieters oder seiner Familienmitglieder der 1. oder 2. Grades. <Ehepartner, (Schwieger) Eltern und/oder Pflegeeltern, (Pflege-und/oder Stief-) Kinder, Brüder, Schwestern, Schwägerinen, Großeltern und Enkelkinder.>
  2. Der Tod eines Haustieres innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Reise, worunter ausschließlich nur ein Hund, eine Katze oder ein Pferd des Versicherten.
  3. Komplikationen bei Schwangerschaft des Mieters oder dessen mit ihm lebenden Partner.
  4. Eine medizinische Notfalloperation, der sich der Mieter, sein Partner oder ein Kind unterziehen muss.
  5. Materielle Schäden (Schäden an Sachen/greifbare Objekten) am Eigentum des Mieters oder der Firma, wo er arbeitet, wodurch seine Gegenwart dringend erforderlich ist.
  6. Endgültige Zerrüttung der Ehe des Mieters, wozu ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Das endgültige Scheitern der Ehe entspricht der Auflösung eines notariell beglaubigten Partnerschaftsvertrags.

Keine Zahlung wird vergeben, wenn der Teilnehmer:

  1. Einen unwahren Grund und/oder eine falsche Erklärung der Ereignisse angibt.

Artikel 3: Verpflichtungen im Falle einer Stornierung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, ein Ereignis, wodurch sein Aufenthalt storniert wird, so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen schriftlich oder per E-mail an Buitenleven Vakanties  Binnensingel 3, 7411 PL in Deventer mitzuteilen.
  2. Bei der Einreichung der Stornierungsanfrage muss der Mieter die Umstände, die zu der Anfrage führen, deutlich machen (wenn möglich über originale Beweisstücke).